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Wir beantrage ich eine Rückerstattung?

Das hängt von Folgendem ab ...

Rückerstattung

Rückerstattungen für unsere Flugtickets sind nicht möglich, es sei denn, zum Zeitpunkt der Buchung wurde ein Stornoschutz abgeschlossen. Wenn die Bedingungen des erworbenen Stornoschutzes erfüllt sind, erstatten wir bis auf den Stornoschutz alles. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die entsprechenden Dokumente einreichen können. In dem Dokument muss der Grund dafür aufgeführt sein, warum der Passagier nicht reisen kann, sowie die Daten der geplanten Reise. Es kann sich dabei um ein ärztliches Attest, die Bescheinigung einer Hebamme, eine Sterbeurkunde eines Familienmitglieds/nahen Freundes, eine Bescheinigung über eine Quarantäne im Zusammenhang mit COVID-19 oder eine bestätigte COVID-19-Infektion handeln.

Weitere Informationen über unseren Stornoschutz finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass der Stornoschutz keine Reiseunterbrechungen abdeckt, die sich aus der Ablehnung von Visa oder anderen Einreisegenehmigungen ergeben.

Wenn Sie keinen Stornoschutz erworben haben und Ihren Flug nicht antreten können, haben Sie dennoch Anspruch auf die Rückerstattung der Flughafengebühren.

Wenn Sie glauben, Anspruch auf eine Rückerstattung zu haben, füllen Sie bitte dieses FormularLink wird in neuem Fenster geöffnet aus, um eine Rückerstattung Ihres Tickets zu beantragen. Wir werden Ihren Anspruch prüfen und uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Wenn eine Rückerstattung möglich ist, erfolgt sie auf die für den Ticketkauf verwendete Kreditkarte. Es kann einige Werktage dauern, bis die Rückerstattung auf Ihrem Kontoauszug erscheint.

Beachten Sie bitte, dass alle zusätzlichen Services nicht erstattungsfähig sind, selbst wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.

Wenn Sie keinen Stornoschutz erworben haben und Ihren Flug nicht antreten können, haben Sie dennoch Anspruch auf die Rückerstattung der Flughafengebühren. Wir bitten Sie, dazu dieses FormularLink wird in neuem Fenster geöffnet auszufüllen und wir werden uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Rückerstattung der Sitzplatzauswahl

Die Auswahl bzw. Buchung des Sitzplatzes kann in der Regel nicht rückerstattet werden. Es gibt aber folgende Ausnahmen:

  • Der Flug wurde storniert: Wenn Ihr Flug von PLAY storniert wurde, kann Ihre Sitzplatzauswahl vollständig erstattet werden.
  • Wechsel des Flugzeugs: Wenn für Ihren Flug das Flugzeug gewechselt wurde, können Sie eine Rückerstattung der Sitzplatzauswahl erhalten, sollten Sie im neuen Flugzeug keinen ähnlichen* Sitzplatz erhalten.

Bitte beachten: Wenn Sie kostenpflichtig einen Sitzplatz auswählen oder einen erweiterten PLAY-Flugtarif buchen, der die Sitzplatzauswahl beinhaltet (PLAY value oder PLAY flex) und Sie nicht den ursprünglich gebuchten Sitzplatz erhalten, sondern einen ähnlichen Sitzplatz aus der gleichen Preiskategorie, kann die Sitzplatzauswahl nicht erstattet werden.

*Ein ähnlicher Sitzplatz wäre zum Beispiel, wenn Sie einen Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit in Reihe 2 buchen, aber einen Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit in Reihe 20 erhalten würden. In diesem Fall könnte die Sitzplatzauswahl nicht erstattet werden. Wenn Sie einen Sitzplatz mit normaler Beinfreiheit in Reihe 6 buchen würden, aber einen Sitzplatz mit normaler Beinfreiheit in Reihe 15 erhielten, wäre dieser nicht erstattungsfähig.